Arzthaftungsrecht regelt im engeren Sinne die Verantwortung eines Arztes gegenüber seinem Patienten bei schuldhaftem Handeln infolge Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit. Bei einem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt dem Patienten nicht den Behandlungserfolg, sondern nur die sachverständige Ausführung der Heilbehandlung, also die Tätigkeit nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft. Der jeweilige medizinische Standard darf von Gerichten nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens bestimmt werden.
Rechtsanwältin Üretmen vertritt sowohl Ärzte als auch Patienten. Die dadurch erworbene Qualität der Erfahrung ermöglicht es, die Motivation der jeweiligen Gegenseite besser zu verstehen und die Mandanten optimal zu vertreten.