Es gibt eine Vielzahl von Ansprüchen aus dem zivilrechtlichen Bereich, die obwohl sie unterschiedliche Lebenssachverhalte haben, nach den gleichen oder ähnlichen Kriterien gelöst werden.
Schäden aus Vertragsverletzungen, Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung beim Kaufvertrag oder Werkvertrag. Ansprüche aus Verkehrsunfall , Personenschaden Sachschaden, Schäden durch Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Beratungsfehler. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Frage des Verschuldens- also ob der Schädiger durch sein Verhalten den Schaden verursacht hat und ob er dies verschuldet hat z.B. durch Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz.